Aus seuchenrechtlichen Gründen (z. B. Faulbrut) ist jeder Imker verpflichtet, die Bienenhaltung dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Um das einfach zu gestalten, hat das Starnberger Veterinäramt ein Formblatt zur Anzeige von Bienenvölkern entwickelt.