Landkreis Starnberg
Bienenzuchtverein
Starnberg e.V.
Schwarzdorn

Meldepflicht für Bienenstandorte

Sehr geehrte/r Bienenhalter/in,

wenn Sie Honigbienen halten, müssen Sie dies in jedem Fall dem zuständigen Veterinäramt melden und eine Betriebsnummer beim jeweiligen Landwirtschaftsamt beantragen.

Hinweis: Jeder/jede Bienenhalter*in ist laut §1a Bienenseuchen-Verordnung dazu verpflichtet, die Anzahl der Völker und den genauen dazugehörigen Standort mitzuteilen.

§ 1a

Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet.


Geben Sie ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Email) und die Anzahl der aktuell von Ihnen gehaltenen Völker mit genauer Standortangabe - für jeden einzelnen Standort - an.
Kennzeichnen Sie auch Bienenstandorte außerhalb Ihres Wohnortes mit Ihrem Namen und einer Telefonnummer. Wenn Sie im Landkreis Starnberg Ihre Bienen halten, können Sie das elektronische Anmeldeformular "Anzeige von Bienenvölkern" nutzen oder alternativ das ältere Formular.

Wenn Sie die Papierform benutzen, bitte das ausgefüllte Anmeldeformular per Email an veterinaerwesen@LRA-starnberg.de schicken. Diese Information ist von großer Wichtigkeit, um Sie im Falle eines Seuchengeschehens wie beispielsweise der Amerikanischen Faulbrut, so schnell wie möglich informieren zu können. Damit können weitere Maßnahmen eingeleitet werden, die eine Verbreitung des Infektionsgeschehens verhindern und der Seuchenbekämpfung dienen.
Eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars, sowie eine Anleitung und Link zum Koordinatenpicker finden Sie auf der Internetseite. Die Betriebsnummer bekommt man beim Amt für Landwirtschaft mit dem Zuteilungsantrag. Für den Landkreis Starnberg ist das Amt in Weilheim zuständig.

Adresse:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Postfach 1464, 82354 Weilheim


letzte Änderung: 22.01.2022