Bienenzuchtverein Starnberg e.V. |
Meldepflicht für Bienenstandorte |
Sehr geehrte/r Bienenhalter/in,
wenn Sie Honigbienen halten, müssen Sie dies in jedem Fall dem zuständigen Veterinäramt melden und eine Betriebsnummer beim jeweiligen Landwirtschaftsamt beantragen. Hinweis: Jeder/jede Bienenhalter*in ist laut §1a Bienenseuchen-Verordnung dazu verpflichtet, die Anzahl der Völker und den genauen dazugehörigen Standort mitzuteilen. § 1a
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet. Geben Sie ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Email) und die Anzahl der aktuell von Ihnen
gehaltenen Völker mit genauer Standortangabe - für jeden einzelnen Standort - an. Wenn Sie die Papierform benutzen, bitte das ausgefüllte Anmeldeformular per Email an veterinaerwesen@LRA-starnberg.de schicken.
Diese Information ist von großer Wichtigkeit, um Sie im Falle eines Seuchengeschehens wie beispielsweise
der Amerikanischen Faulbrut, so schnell wie möglich informieren zu können. Damit können weitere Maßnahmen
eingeleitet werden, die eine Verbreitung des Infektionsgeschehens verhindern und der Seuchenbekämpfung
dienen. letzte Änderung: 22.01.2022 |